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Hier wird von Anwohnern die Erstellung des Denkmalpflegeplans der Siedlung "Hamburg Bau '78", die seit 2022 unter Denkmalschutz steht, dokumentiert.

Viel Erfolg beim Surfen durch die Geschichte unseres Denkmalpflegeplans!


"Hamburg Bau '78" Surf-Tipps :


  • Von der Eröffnung der Bauaustellung 1978 bis zur Unterdenkmalschutzstellung 2022

  • Von Leitplanken und Leitlinien bis zur Gründung der Bürgerinitiative 2023


Vorgeschichte 1/4

"Hamburg Bau '78" ist eine ehemalige Einfamilienhaus-Ausstellung im Hamburger Stadtteil Poppenbüttel. Heute leben hier mehr als 500 Anwohner.

"Dem Wunsch vieler Bürger, als eigener Herr im eigenen Haus zu wohnen, sollte in der Stadtentwicklungspolitik ein hoher Stellenwert beigemessen werden."

Hans-Ulrich Klose
Erster Bürgermeister, 1978

Hamburg Bau '78 Hamburg Bau '78 Lageplan

Vorgeschichte 2/4

2021 hat das Denkmalschutzamt klammheimlich begonnen, die Siedlung auf Denkmalwürdigkeit zu überprüfen, aber:

"Es erschien nicht zielführend, die Hauseigentümer in die Untersuchungen einzubeziehen."

Im September 2022 wurden dann alle Anwohner schriftlich darüber informiert, dass die gesamte Siedlung ab sofort unter Denkmalschutz steht.

Frau Hansen
Behörde für Kultur und Medien, 2021

Denkmalschutzamt Denkmal

Vorgeschichte 3/4

Bei der Bauausstellung "Hamburg Bau '78" handelt es sich um einen heterogenen Baubestand, der sich für das Erstellen eines Denkmalpflegeplans kaum eignet.

Gleichwohl müssen denkmalpflegerische Leitplanken erstellt werden, um den praktischen Umgang mit der Siedlung zu vereinfachen und den Denkmal-Eigentümern Hinweise zum Umgang mit dem eigenen Denkmal zu geben.

Frau Hansen
Denkmalschutzamt, 2022

Denkmalschutzamt Denkmal

Vorgeschichte 4/4

Auf einer Infoveranstaltung am 28.03.2023 hat die Denkmalbehörde einen Fragen- und Antworten-Katalog mit dem Titel Hamburg Bau '78 - Denkmalpflegerische Leitlinien vorgestellt. In diesem Katalog sollen spezifische Leitlinien Orientierung für zukünftige Baumaßnahmen geben.

Auf dieser Veranstaltung wurde allerdings festgestellt, dass solche Leitlinien keine rechtlichen Bindungen haben und jederzeit Änderungen möglich sind.

Außerdem sind die Leitlinien weder im Internet dokumentiert noch funktionieren die angegebenen Kurz-Links.

Hamburger Abendblatt, 2023

Leitlinien Leitlinien

  • Von der Erhaltungsverordnung zur Denkmalschutz-Light-Version

  • Von den Ideen der Zukunftsgestaltung zur Gründung der Klägergemeinschaft


Transformationsgeschichte 1/4

Das Hauptziel der Anwohner, nämlich den Denkmalschutz durch eine Erhaltungsverordnung (§172 BauGB) zu ersetzen, wurde durch Senator Brosda abgelehnt.

Stattdessen wurde die Erstellung eines Denkmalpflegeplans bis Anfang 2024 vereinbart und eine weitestgehende Freiheit bei der inneren Gestaltung versprochen.

Senator Brosda
Stellungnahme, 2023

Andere Denkmalpflegepläne:

Gartenstadt Berne
Frank'sche Siedlung
Fenster
Haustüren
Dachgauben
Wintergärten

Transformationsgeschichte 2/4

Nach über 7 Monaten informiert die Behörde über ein Zwischenergebnis:

  • Vom Denkmalschutz nicht umfasst:
    • Das Gebäude-Innere
    • Die nicht einsehbaren privaten Gärten
  • Vom Denkmalschutz umfasst:
    • Das Gebäude-Äußere
    • Alle einsehbaren Gärten, Außenanlagen und Plätze
  • Erstellung eines Denkmalpflegeplans:
    • Realisierung durch ein Architekturbüro
    • Fertigstellung bis Ende März 2025

Senator Brosda
Behörde für Kultur und Medien, 2024

Denkmalschutzamt
Pressemitteilung
Erklärung der Behörde
Website der Behörde

Transformationsgeschichte 3/4

Eine Pressemitteilung in diversen Medien. Und wo ist die journalistische Vielfalt?

Neue Alsterbrücke Hamburger Abendblatt
Hamburger Morgenpost WUZ online
regional-in.de Tiefgang

Transformationsgeschichte 4/4

Das Zwischenergebnis lässt natürlich alle Anwohner hoffen, aber wir brauchen rechtssichere, transparente und nachvollziehbare Kriterien.

Die Vertreter der Klägergemeinschaft verfolgen weiterhin den Klageweg, denn die bisherige Bilanz ist ernüchternd und wichtige Fragen sind noch immer offen:

  • Denkmalschutz vor Klimaschutz?
  • Denkmalschutz vor Artenschutz?
  • Objektschutz vor Menschenwürde?
  • Wie transparent wird die Pflegeplanerstellung?
  • Wie respektvoll werden die Anwohner eingebunden?
  • Wie hoch sind die Wertverluste und die Kosten- und Gebührenstrukturen?

Anwohnermeinung

offene Punkte offene Punkte

Von den Begehungen...

  • des Denkmalrates

  • der Klägergemeinschaft

  • für die Erstellung des Denkmalpflegeplans


Begehungsgeschichte 1/6

Der Denkmalrat will am 26. Juli 2023 Häuser in Poppenbüttel besichtigen. Die Eigentümer dürfen nicht dabei sein – und planen Protestaktion.

Abendblatt-Artikel

25.07.2023: Der Denkmalrat hat seinen Besuch der Siedlung "Hamburg Bau '78" wegen der geplanten Protestaktion kurzfristig abgesagt!

Denkmalrat Bürgerprotest

Begehungsgeschichte 2/6

Im Januar 2024 begleiteten wir unseren Rechtsanwalt und einen sachverständigen Gutachter bei einem Rundgang durch unsere Siedlung. Dabei haben wir auf viele Merkmale wie z B. Umbauten, Modernisierungen und andere bauliche Besonderheiten hingewiesen.

Näheres (nur für Mitglieder der Klägergemeinschaft)

Rechtsanwalt und Gutachter  

Begehungsgeschichte 3/6

Die Behörde hat mittlerweile das Architekturbüro Münch für die Erstellung des Denkmalpflegeplans beauftragt.

Am Freitag, den 12. Juli, wurde quasi als Auftaktveranstaltung eine Begehung unserer Siedlung gemeinsam mit Behördenvertretern und Mitarbeitern des Architekturbüros durchgeführt.

Leserbrief einer Anwohnerin

Begehung Architekturbüro Münch

Begehungsgeschichte 4/6

Am Mittwoch, den 31. Juli, haben Mitarbeiter des Architekturbüros Münch eine weitere Begehung durchgeführt und Häuser und Straßenzüge fotografiert.

Architekturbüro Münch

Dabei kam es auch zu interessanten Gesprächen mit Anwohnern, die darauf hinwiesen, dass bereits im Juli 2023 ein Entwurf für eine Erhaltungsverordnung an Frau Joss übergeben wurde.

Entwurf Erhaltungsverordnung

Entwurf Erhaltungsverordnung Architekturbüro Münch

Begehungsgeschichte 5/6

Am Dienstag, den 26. November 2024, haben Mitarbeiterinnen des Denkmalschutzamtes zwischen 9 und 11 Uhr eine Begehung in unserer Siedlung durchgeführt.

Ziel dieser Begehung:
Was ist in unserer Siedlung möglich zum Thema "Erneuerbare Energien"?
Speziell ging es dabei um den Bereich der Hausdächer.

Denkmalschutzamt Begehung

Begehungsgeschichte 6/6

Am Freitag, den 31. Januar 2025, erfasste Herr Dr. Beck den vorhandenen Baumbestand in unserer Siedlung.
"Ziel ist es, die Baumarten zu bestimmen. Sollte ein Baum an sein Lebensende gelangen, kann dieser so möglichst artgleich ersetzt werden."

Bei Fragen zum Baumbestand können Sie sich per E-Mail an die Behörde wenden:

Herr Dr. Beck
Denkmalschutzamt, 2025

Denkmalschutzamt Begehung

  • Von der Nicht-Transparenz und mangelnden Kommunikation

  • Von der Wahrung des Transparenzversprechens der Politik und des Mitspracherechts gegenüber der Behörde

  • Vom Versuch der Partizipation aller betroffenen Eigentümer


Partizipationsgeschichte 1/7

Ende März hatte Frau Zülch als Vorsitzende des Denkmalrates Senator Brosda schriftlich darum gebeten, eine „Stelle für Kommunikation und Vermittlung der Denkmalpflege und des Denkmalschutzes“ einzurichten, um betroffene Anwohner rechtzeitig und besser zu informieren.

Den Wunsch vieler Anwohner nach mehr Transparenz und Mitsprache habe ich auch an Frau Joss weitergeleitet (s. Info-Schreiben nächste Seite).

Frau Zülch
Denkmalrats-Vorsitzende, 2024

 Denkmalrat  Denkmalrat

Partizipationsgeschichte 2/7

Viele Anwohner wunderten sich, dass sie über zweieinhalb Monate nichts mehr vom Denkmal-Pflegeplan gehört hatten. Deshalb habe ich Frau Joss per E-Mail den Wunsch nach mehr Transparenz und Mitsprache vorgetragen.

Info-Schreiben, 2024

(Dieses Schreiben wurde nicht im Namen der BI geschrieben!)

Kommentare einiger Anwohner:


Partizipationsgeschichte 3/7

Mit Frau Joss wurden folgende Transparenz und Mitspracherechte verabredet:

  • Informationsveranstaltung der Behörde: Im Januar soll über den aktuellen Zwischenstand des Denkmalpflegeplans informiert und Fragen und Änderungswünsche ausgetauscht werden.
  • Behörden-Brief: Alle Anwohner kriegen eine Kurzfassung des Entwurfs, damit jeder vorab sein Anliegen und seine Fragen notieren kann.
    (Stand 21.11.24: Brief + Entwurf kommen nicht!)
  • Begehungen: Alle Anwohner sollen rechtzeitig informiert werden.

Frau Joss
Leitung Denkmalschutzamt, 2024

Mitsprecherecht Mitsprecherecht

Partizipationsgeschichte 4/7

Partizipation ist allgemein die Teilhabe und Beteiligung von Bürgern an politischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozessen.

Ein partizipativ erstellter Denkmalpflegeplan kann die Attraktivität und Aufenthaltsqualität eines Quartiers erhöhen, was wiederum den Wert des Eigentums steigern kann.

Jetzt muss der Denkmalpflegeplan neben dem Objektschutz-Gedanken auch die Menschen mit ihren sich ständig ändernden Lebensverhältnissen berücksichtigen. Deswegen müssen sie in der Erstellungsphase mit Transparenz und Mitspracherecht respektvoll eingebunden werden.

Landesdenkmalrat Berlin, 2023

partizipation partizipation

Partizipationsgeschichte 5/7

Auf der Sommertour mit dem Fraktions-Vorsitzenden Kienscherf wurden Anliegen angesprochen, die nach Lösungen verlangen.

Kirsten Martens auf Instagram

Am Grillabend haben Herr Bültjer und ich die Gelegenheit genutzt, Informationen zum Thema "Transparenz und Mitspracherecht" zu verteilen und den Politiker:innen den Wunsch nach mehr Unterstützung zu erläutern.

Info-Flyer

Hintergrund-Informationen

SPD-Grillabend SPD-Grillabend
SPD-Grillabend SPD-Grillabend

Partizipationsgeschichte 6/7

Der am 23.09.2024 beim SPD-Grillabend vorgetragene Anwohner-Wunsch nach Transparenz und Mitsprache bei der Erstellung des Denkmalpflegeplans hat Unterstützung durch die SPD bekommen. Herr Stoberock schreibt: "Die Kulturbehörde wurde entsprechend darum gebeten, Herrn Vogt einzubinden."

E-Mail von Herrn Stoberock (SPD)

Auch der SPD-Fraktionsvorsitzende Kienscherf hat am 11.10.2024 schriftlich mitgeteilt: "Die Behörde für Kultur und Medien (BKM) hat mir versichert, dass auch bei Anfragen einzelner Bürger an das Denkmalschutzamt Gesprächsbereitschaft besteht. Ihr Anliegen war dort bereits bekannt...".

Unterstützung durch die Politik Unterstützung durch die Politik

Partizipationsgeschichte 7/7

Im Januar 2025 wird das Denkmalschutzamt über den aktuellen Zwischenstand des Denkmalpflegeplans auf einer Eigentümer-Versammlung informieren.

Fragen und eigene Anliegen können dabei ausgetauscht werden. Nach der Veranstaltung können 14 Tage lang Rückmeldungen eingereicht werden.

(Anm. vom 27.11.2024: Leider ist noch offen, ob der Januar-Termin zustande kommt. Vielleicht findet die Versammlung erst im Februar statt. Klarheit erst ab 18.12.24.
Anm. vom 23.12.2024: Leider gibt es immer noch keinen Termin...)

Eigentümerversammlung Eigentümerversammlung

Ein Denkmalpflegeplan ist ein strategisches Planungsinstrument, das den langfristigen Schutz, Erhalt und die Pflege von Denkmälern sicherstellt. Der Denkmalpflegeplan dient als Leitfaden für Eigentümer, Behörden und Handwerker. Er berücksichtigt folgende Aspekte:

  • Beteiligung der Öffentlichkeit: Bei der Erstellung und Überarbeitung von Denkmalpflegeplänen wird in der Regel die Öffentlichkeit beteiligt. Dies ist eine gute Gelegenheit, sich über die Ziele und Inhalte des Plans zu informieren und eigene Anregungen einzubringen.
  • Dokumentation des Zustands: Eine detaillierte Bestandsaufnahme des Denkmals.
  • Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen: Empfehlungen oder Vorgaben, welche Maßnahmen zur Pflege und Restaurierung ergriffen werden sollen.
  • Nutzung und Entwicklung: Vorschläge für die sinnvolle Nutzung des Denkmals.
  • Rechtliche Grundlagen: Denkmalpflegepläne haben in der Regel keine verbindliche Rechtswirkung. In Hamburg regelt §10 des Denkmalschutzgesetzes die grundsätzlichen Zielstellungen.

§ 10 Denkmalpflegepläne, denkmalpflegerische Zielstellung

  • (1) Für Denkmäler kann die Erstellung von Denkmalpflegeplänen durch die oder den Verfügungsberechtigten von der zuständigen Behörde angeordnet werden, sofern dies zur dauerhaften Erhaltung der Denkmäler sowie zur Vermittlung des Denkmalgedankens und des Wissens über Denkmäler erforderlich ist. Denkmäler sind nach diesen Denkmalpflegeplänen im Rahmen des Zumutbaren zu erhalten und zu pflegen.
  • (2) Der Denkmalpflegeplan gibt die Ziele und Erfordernisse des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege sowie die Darstellungen und die Festsetzungen der Bauleitplanung wieder. Er kann insbesondere enthalten:
  • 1. die Bestandsaufnahme und Analyse des Plangebietes unter denkmalfachlichen und denkmalschutzrechtlichen Gesichtspunkten,
  • 2. die topographischen Angaben über Lage und Ausdehnung der Denkmäler und der Bodendenkmäler,
  • 3. die denkmalpflegerischen Zielstellungen, unter deren Beachtung die Pflege und Erhaltung der Denkmäler jeweils zu verwirklichen ist.

Denkmalpflegepläne haben oft keine festgelegte Gültigkeitsdauer. In der Regel werden sie jedoch regelmäßig überprüft und gegebenenfalls aktualisiert, um aktuellen Anforderungen gerecht zu werden.


Haben Sie Hinweise, Anregungen oder Fragen?



Harald Vogt
Kreienkoppel 25
22399 Hamburg
+49 179 757 35 66
info@denkmalpflegeplan.de
www.denkmalpflegeplan.de

Fotos freigegeben und zur Verfügung gestellt von:
Anwohner der "Hamburg Bau '78"
Mitglieder des Bürgervereins S.-P. 55
Foto: Bertold Fabricius / pressebild.de
SPD Hamburg-Oberalster